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Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Åkersjön och Åkerån (150 kr/Stück)

ID: 1654

Årskort folkbokförda på orten / Åkersjöns FVOF

Ausgestellt von Åkersjöns FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 365 Tagen   
Preis: 150 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 17 Apr 2025)
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Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

AUFMERKSAMKEIT! Lesen Sie den gesamten Regelabschnitt durch!

Pachtgewässer zum Sportfischen in Åfvo sind die Seen Åkersjön und Åkerån.

Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre angeln kostenlos.
Der Angelschein berechtigt Sie zum Angeln mit Handgerät, maximal 3 Haken, im See Åkersjön und Åkerån, mit folgenden Ausnahmen:
Vom 1.9. bis zum 31.10. ist jegliches Angeln in Åkerån sowie im Umkreis von 200 m um Storån, Lillån, Bölesbäcken und Åkeråns Ein- und Auslass in den See verboten.
Rund um die Flussmündungen Storån, Lillån und Åkerån ist die 200-m-Strecke mit weißen Pfosten am Strand markiert
In Storån, Lillån, Bölesbäcken, Bergesbodsbäcken, Storbäcken und Kvarnbäcken gilt das ganze Jahr über ein vollständiges Angelverbot.
Uttring ist vom 20.6. bis zum 15.8. für Inhaber von Angelrechten und „Außenkartenkäufer“ gestattet.
Forellen mit einer Gesamtlänge von weniger als 35 cm dürfen nicht gefangen werden. Forellen, die den Anforderungen nicht genügen, müssen unabhängig vom Zustand erneut ausgesetzt werden.
Jegliche Form des Maischens ist verboten. Trolling ist verboten. Wasserfahrzeuge/Jetskis jeglicher Größe sind verboten.

Allgemeine Vorschriften

AUFMERKSAMKEIT! Nur zusammenlebende Partner (an derselben Adresse eingetragen) dürfen als Familienangehörige Angelscheine kaufen.
Vor Beginn des Angelns muss der Karteninhaber diese Regelung durch seine Unterschrift auf der Angelkarte zur Kenntnis genommen haben.
Es darf nur mit Sportfischerausrüstung gefischt werden, pro Karteninhaber darf maximal eine Angelrute mitgeführt werden, also nicht mit langen Leinen, Angelhaken oder Bindfäden. Trolling ist verboten.
Der Angelschein ist personengebunden und nicht übertragbar.
Beim Angeln ist ein Angelschein mitzuführen und auf Verlangen dem Fischereiwächter vorzuzeigen.
Fischer müssen die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die speziell vom Lebensmittel- und Veterinäramt entwickelten Regeln kennen.
Ein Verstoß gegen die genannten Vorschriften hat den Verlust der Fischereirechte zur Folge und kann die Erhebung von Inspektionsgebühren oder eine strafrechtliche Verfolgung zur Folge haben.

AUFMERKSAMKEIT! Vergessen Sie beim Kauf eines Angelscheins nicht, den Namen der Person anzugeben, für die der konkrete Angelschein gelten soll!

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