Angelregeln:
Maximal ein Angelschein pro Person.
Nur 2 Ruten pro Angelschein.
Jeglicher geschnitzelte Fischfang wie Netze, Kiemennetze, Waden und Langleinen ist nur Inhabern einer Angellizenz gestattet. Diese müssen sichtbar (über der Wasseroberfläche) mit Namen gekennzeichnet sein.
Nur Inhaber von Angelrechten dürfen Rotaugenhütten haben. Diese müssen sichtbar gekennzeichnet sein.
Scherenfischen und Hakenfischen sind verboten.
Das Angeln ist auf 12 Don pro Angellizenz/-recht begrenzt.
Mindestlänge für Äsche und Forelle: 40 cm. Äsche 35 cm.
Maximale Größe: 75 cm.
Von der Jahreswende bis zum Mittsommertag ist das gezielte Fischen gegen Gös-Art Drop Fishing, Vertical Jigging und dergleichen verboten.
Maximal 3 Lachsfische und Gos pro Tag und Karte
und insgesamt sechs lachsartige Fische und Krebse pro Woche, Sonntag bis Sonntag, dürfen nur von Fischereirechtsinhabern innerhalb des Lebensmittel- und Veterinäramtes betrieben werden.