¤ Das Angeln darf nur mit Sportfischerausrüstung, maximal einer in der Hand getragenen Rute, erfolgen.
¤ In Gärdvattnet, Gärdsjön und Lidsjön können Sie vom Boot aus angeln und treiben.
¤ Das Angeln in Gärdströmmen ist nur vom 20.5. bis 31.8. gestattet. Meeresfischerei ist vom 25.10. bis 31.12. erlaubt.
¤ Mindestgröße für Forellen im Gärdsjön 30 Zentimeter. Mindestgröße für Forellen und Äschen im fließenden Wasser 30 Zentimeter.
¤ Verbot des Angelns mit lebenden Köderfischen, Langleinen, Ottern, Angelhaken und Keschern.
¤ Der Fischfang muss für den Haushaltsbedarf betrieben werden. Für Marketing ist gesorgt.
¤ Inspektionsgebühr gemäß SFS 2010:1874. Wenn die oben genannten Bedingungen nicht eingehalten werden, wird eine Inspektionsgebühr von 500 SEK erhoben, mit Ausnahme von „Netz- oder Angelhaken 2000 SEK und der Fang wird beschlagnahmt“.