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Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Ivösjön, Levrasjön (50 kr/Stück)

 Dies ist eine jährliche Fischereilizenz und Mitgliedschaft im Verein, die bei unseren Jahresversammlungen Stimmrechte gewährt.
Um eine A-Mitgliedschaft zu erwerben, müssen Sie Ihren Eigentumsnamen angeben und Ihre Angelrechte bei der Überprüfung der Angelscheine auf dem See nachweisen können.
 HINWEIS! Dies gilt NUR für Sie, die ein gültiges Angelrecht auf Ihrem Grundstück registriert haben.
ID: 3865

Årskort A-medlem (Fiskerättsägare) / Ivösjöns FVF

Ausgestellt von Ivösjöns FVF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig bis zum Ende des Jahres, 31. Dezember um 23:59 Uhr   
Preis: 50 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:
 Gehen! (2025-04-03 12:45)
 (Das heutige Datum: 3 Apr 2025)
Handy-Nummer:
Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
Vor- und Nachname:
Kataster:
 Eine falsch ausgefüllte Grundstücksbezeichnung kann zu einer Kontrollgebühr von maximal 4.930 SEK (2022) führen.
Strasse und Hausnummer:
PLZ:
Stadt:
Land:
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Ivösjöns Fischereischutzverband 01.01.2022

Angelregeln für Mitglieder des Fischereivereins Ivösjön

Notiz! Für diejenigen, die nur über einen Angelschein verfügen oder unter 15 Jahre alt sind, ist das Angelrecht auf Spinnfischen, Zuhälterfischen, Angeln und Schleppangeln beschränkt: Beim Schleppangeln dürfen maximal zwei Ruten pro Boot verwendet werden. Ansonsten gelten die gleichen Regeln.

1§Betreiben der Fischerei.

Abschnitt 1. Die Mitgliedskarte berechtigt Sie zu folgenden Angelaktivitäten: Spinnfischen, Fliegenfischen, Hechtangeln, Fischen, Fischen, Kescherfischen, Trolling, Schleppangeln, Kescherfischen, lange Leinen und Kunstköder. Das Angeln mit mechanischen Haken, sogenannten Scheren, ist nicht gestattet.

Verbot der Verwendung von Live-Sensoren beim Angeln im Ivösjön-See

Die Jahrestagung des Fischschutzvereins Ivösjön beschließt, dass es ab dem 23.01.2025 in ganz Ivösjön und Levrasjön verboten ist, beim Fischen sogenannte „Lebendspender“ zu verwenden. Der Beschluss wurde auf der Jahreshauptversammlung des Vereins gefasst und gilt bis auf Weiteres

Nicht autorisierte Technologie
Das Verbot betrifft die Multi-Beam-Technologie, mit der Fische und Köder in Echtzeit gesehen werden können, beispielsweise Systeme mit den Namen „LiveScope“, „Active Target“ und „MegaLive“ oder ähnliche.

Zugelassene Sonartechniker
Herkömmliche Echolote mit CHIRP-Gebern, einschließlich Side-Scan und Down-Scan, sind weiterhin zulässig. Diese Techniken werden hauptsächlich zur Kartierung der Bodenstruktur und zur Identifizierung von Fischschwärmen verwendet, ohne ein Echtzeitbild der Bewegungen einzelner Fische zu liefern.

Zweck des Verbots
Das Verbot wird eingeführt für:
- Fischbestände schützen und nachhaltige Fischerei fördern.
- Reduzieren Sie das Risiko der Überfischung größerer Tiere durch fortschrittliche Echtzeit-Bildgebung.
- Faires und sportliches Angeln erhalten, bei dem traditionelle Methoden belohnt werden.

Strafe bei Verstoß
Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt gemäß den Regeln des Vereins zu einer Aufsichtsgebühr von 2.000 SEK.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Fischereimanagementverband von Ivösjön unter info@ivosjon.eu

Abschnitt 2. Mitglieder und Angelscheinkäufer müssen beim Angeln einen Ausweis vorlegen können.

Abschnitt 3. Einschränkung der Verwendung bestimmter Tools. Jedes Mitglied darf nicht mehr als 100 Meter Netz, zwei Doppel- oder vier Einzelnetze mit einer Höhe von weniger als einem Meter und ausgestattet mit zwei 60 mm Fluchtöffnungen auf jeder Seite des Fischhauses, lange Leinen mit maximal 300 Haken verwenden . Die Werkzeuge dürfen nicht länger als zwei Tage im Freien stehen, ohne dass sie übertüncht werden. Alle freigelegten Ausrüstungsgegenstände müssen an beiden Enden mit Fahnenwächtern gekennzeichnet sein, die mindestens 40 cm über der Wasseroberfläche liegen, oder mit alternativen Markierungen, die gleichermaßen gut sichtbar sind und auf denen der Name, die Adresse und die Telefonnummer des Eigentümers angegeben sind. Allerdings können Krebskäfige mit kleineren, aber klaren Schwimmkörpern markiert werden.

Abschnitt 4. Ein Mitglied und B-Mitgliedsgast können Gäste zum Angeln in ihrem Boot mit Spinnern, Pimpeln, Angeln, Netzen und Trolling/Trolling einladen, wenn sie in Begleitung des Mitglieds sind. Dies gilt nicht für gewerbliche Tätigkeiten.

Abschnitt 5. Mit der Unterstützung von Eigentumsrechten erhalten A-Mitglieder das Recht, mit Hechtködern und dergleichen zu fischen.

Absatz 6. Forellen sind vom 1. Oktober bis 31. Dezember geschützt.

Abschnitt 7. Aale und Motten sind geschützte Arten und müssen sofort wieder in den See entlassen werden. Gefangene Welse müssen nach Möglichkeit fotografiert und vor der Freilassung dem Verein gemeldet werden, sofern dies ohne Gefährdung der Fische möglich ist.

Abschnitt 8. Signalkrebse können am zweiten Mittwoch im August bis zum 15. September ab 17:00 Uhr geangelt werden. Jedes Mitglied darf 10 Käfige bzw. Käfige nutzen.

Abschnitt 9. Es gelten folgende Mindestmaße:
Forelle 50cm
Krebse 10cm
Hecht 45cm
Länge 45cm

Gefangene Fische oder Krebse unterhalb der Mindestgröße müssen unverzüglich wieder in den See entlassen werden.

§ 10 Beim Fischen mit Handgerät dürfen maximal drei Zander pro Boot und Tag gehalten werden.

Abschnitt 11. Außerhalb von Byån und Holjeån gibt es Schutzgebiete, in denen das Angeln mit Netzen vom 1. September bis 31. Dezember verboten ist.

Schutzgebiete für das Laichen des Zanders liegen in Östrevik, südlich von Ivön und rund um Stora Danmark, in denen jeglicher Fischfang vom 1. Mai bis einschließlich 15. Juni verboten ist. Siehe Karte in Fisksumpen und auf der Website.

§ 2 Sonstige Regelungen.

Abschnitt 1. Beim Fischen mit Netzen müssen die am Fischfang beteiligten Personen beim Setzen und Schnitzen anwesend sein. Die Vernetzung mehrerer Mitgliedsnetzwerke ist möglich, wenn dies in der Kennzeichnung deutlich erkennbar ist. Bei einer Netzlänge von mehr als 100 m muss zusätzlich ein Wächter im mittleren Teil des Netzes platziert werden. Netze müssen markiert und verankert werden, damit sie nicht verloren gehen können. Der Verlust von Netzen muss innerhalb von 24 Stunden einem Fischereiaufseher des Vereins gemeldet werden. Die Meldung muss die Art des Netzes, eine Beschreibung der Markierung und eine möglichst genaue Ortsangabe enthalten. Dem Besitzer gefundener Netze, die nicht gemeldet wurden, wird eine Strafgebühr von mindestens 2.000 SEK berechnet.

Abschnitt 2. Wenn die Seen von Eis bedeckt sind, gilt Folgendes:

1. Freiliegende Ausrüstung muss deutlich mit Namensschildern gekennzeichnet sein. Alle Löcher müssen auch nach Beendigung des Fischfangs deutlich mit Trümmern markiert sein.

2. Angeln oder Eisfischen ist mit maximal 10 Geräten erlaubt.

Abschnitt 3. Beim Trolling sind maximal 10 Züge erlaubt, z.B. Wobbler, gleichzeitig pro Boot einsetzbar.

Abschnitt 4. Jugendliche unter 15 Jahren dürfen ohne Angelschein mit Spinnfischen, Zuhältern, Angeln und Schleppfischen mit maximal 2 Ruten pro Boot angeln. Für sonstiges Angeln ist eine Mitgliedschaft erforderlich.

Abschnitt 5. Das Angeln mit Handausrüstung gemäß diesen Regeln ab Västra bryggan im Norden von Ivön ist für die Öffentlichkeit ohne Angelschein kostenlos.

Abschnitt 6. Der Fischfang darf nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgen.

Abschnitt 7. Für Angelführertätigkeiten ist ein Zertifikat erforderlich, das auf Antrag vom Vorstand ausgestellt wird. Das Antragsformular ist auf der Website des Vereins verfügbar.

Abschnitt 7. Um eine Grundlage für eine gute Bewirtschaftung der Fischbestände zu schaffen, ist jedes Mitglied verpflichtet, genaue Fangstatistiken über die Fischerei zu führen und diese jährlich innerhalb der vorgeschriebenen Frist entsprechend den Angaben im Fischsumpf zu melden.

Abschnitt 8. Bei der Wiedereinführung von Fischen muss mit den Fischen so umgegangen werden, dass das Risiko einer Schädigung der Fische minimiert wird. Das bedeutet, dass der Fisch mit nassen Händen angefasst, schnellstmöglich hochgezogen und wieder freigelassen und wenn möglich im Wasser ausgehakt wird. Wenn dies nicht möglich ist, sollten größere Fische nicht am Kopf oder Schwanz hochgehoben werden. Beim Angeln, bei dem der Zweck darin besteht, den Fisch freizulassen, müssen die Widerhaken an den Haken minimiert werden und die notwendigen Werkzeuge für ein sanftes Freilassen müssen zur Hand sein.

Abschnitt 9. Beim Angeln mit Köderfischen muss der Fisch so schonend wie möglich behandelt werden, um unnötiges Leid für den Fisch zu vermeiden.

Abschnitt 10. Alle zu haltenden Fische müssen sofort in einen Fischteich gesetzt oder getötet werden.

Abschnitt 11. Empfehlungen

Der Fischschutzverein von Ivösjön empfiehlt, nur Hechte unter 75 cm und Zander unter 80 cm zu fangen und größere Fische wieder freizulassen. Wenn der Fisch beschädigt ist oder Sie aus anderen Gründen einen größeren Fisch behalten möchten, ist es völlig in Ordnung, ihn zu töten und zu behalten.

Der Fischereimanagementverband von Ivösjön empfiehlt außerdem, in Tiefen von mehr als 10 Metern nicht mit Ködern zu fischen, wenn Zander gefangen und wieder freigelassen werden sollen.

§ 3. Aufsicht.

Vorgesetzte, die im Wasserbereich des Vereins ernannt werden, verfügen über Dienstabzeichen und eine vom Kreisverwaltungsrat ausgestellte Ernennung. Sie haben die Aufgabe, die Einhaltung dieser Regeln zu überwachen. Bei der Auslegung dieser Fischereivorschriften haben die Fischereiaufsichtsbehörden Auslegungsvorrang. Fischereiinspektoren haben das Recht, Ausrüstung ohne Markierungen und wenn der Fischer keinen Angelschein oder keine Mitgliedskarte ausgestellt hat, zu beschlagnahmen und der Polizei zu übergeben. Darüber hinaus haben die Aufsichtspersonen das Recht, im Namen des Vereins Fische zu beschlagnahmen. Die Aufsichtsbehörde achtet auch darauf, dass diejenigen, die Fischfang betreiben, Rücksicht auf die Fangmethoden usw. des anderen nehmen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, unerlaubtes Angeln und Verstöße gegen die Vorschriften dem Vorgesetzten zu melden. Bei Verstößen gegen diese Regeln kann ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden. Verstöße gegen die Vorschriften können mit einer Kontrollgebühr von bis zu 2.000 SEK geahndet werden, wenn der Fischereiinspektor eine Anzeige bei der Polizei erstattet oder eine Anzeige erstattet.

§ 4 Die Befugnisse der Fischereiinspektion

Mitglieder und Käufer von Angellizenzen sind verpflichtet, den Fischereiaufsichtsbeamten das Recht zu gewähren, im Zusammenhang mit dem Angeln Zugang zu allen Räumen im Fischerboot, in der Angeltasche und in anderen Lagerräumen zu erhalten.

§ 5 Ausnahmen von den Fischereivorschriften

Auf Antrag eines Mitglieds kann der Arbeitsausschuss des Vereinsvorstandes über Ausnahmen von dieser Regelung entscheiden, wenn triftige Gründe vorliegen und die Ausnahme die Ziele der geltenden Fischereiordnung nicht gefährdet.

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