Fischereivorschriften:
1. Die Erlaubnis zum Fischen in der Region wird durch Erteilung einer Fischereilizenz erteilt.
2. Die Gültigkeit des Angelscheins ist auf der Karte angegeben.
3. Der Angelschein gilt als Familienkarte inkl. Kinder zu Hause bis 17 Jahre.
(4) Die Fanglizenz wird auf Antrag der Aufsichtsbehörde vorgelegt.
5. Eine Person, die ohne Fangschein gefischt hat, wird wegen illegaler Fischerei gemeldet.
6. Eine Person, die beim Fischen mit verbotener Ausrüstung gefangen wurde, wird wegen illegalen Fischfangs gemeldet.
7. Die aktuellen Mindestabmessungen für Barsch sind 45 cm, Hecht 40 cm und Aal 70 cm. Fische, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, müssen unabhängig vom Zustand freigelassen werden.
8. Die maximale Größe für Barsch beträgt 75 cm. Alle darüber liegenden Barsche müssen nach dem Fangen freigegeben werden.
Geschäftsordnung:
Parken Sie Ihr Auto so, dass es den Abstieg zu den Seen, Wäldern oder Feldern nicht blockiert.
Wohnwagen und Zelte werden auf Campingplätze verwiesen
Verhalten Sie sich so, dass Sie die in der Nähe der Seen lebende Person nicht stören.
4. Land oder Ackerland dürfen nicht betreten werden.
5. Wenn ein generelles Brandverbot besteht, gilt dies auch für Brände im Fischereischutzgebiet.
6. Vermeiden Sie es, die Tierwelt an den Seen zu stören. Achten Sie auf Pflanzen.
7. In der Natur nicht mit Nyloneinlagen, Zügen, Verpackungen und dergleichen verschmutzen.
8. Die Fischereibeauftragten haben die Aufgabe, die Ordnung in der Fischerei aufrechtzuerhalten. Ihre Anweisungen müssen respektiert und befolgt werden.
DANKE, DASS SIE RESPEKT ZEIGEN!
• Angelscheine können für Tag, Woche oder Jahr eingelöst werden.
• Angelscheine können eingelöst werden für: Handausrüstung, Festausrüstung inkl. Handwerkzeuge.
• Zu den Handwerkzeugen gehören Angeln, Wurfrute, Angelrute (10 Stück) und Pickel.
Feste Handwerkzeuge umfassen 150 Haken Langleine, 1 Russisch, 1 Netz 27 m und 1 Käfig.
HINWEIS! Bezieht sich nicht auf den Tjurken-See in der Gemeinde Vetlanda, sondern nur auf den Tjurken-See in der Gemeinde Alvesta!