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Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Rönne å Nedre (800 kr/Stück)

 Gültig vom 3.3. bis 31.12.
ID: 5887

Säsong / Ängelholm SFF

Ausgestellt von Ängelholm SFF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig 3/ März 00:00 zu 31/ Dezember 23:59   
Preis: 800 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 3 Mar 2025, 00:00

 (Das heutige Datum: 17 Apr 2025)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Angelregeln für den kurzen Angelabschnitt im unteren Teil des Rönneå zwischen „Gåsahalsen“ und dem Meer.
Die Premierenkarten sind gültig für das erste Märzwochenende von 10 bis 17 Uhr. 08:00 Samstag bis 24:00 Sonntag
Die Dauerkarten sind vom ersten Montag im März bis zum 31. Dezember gültig.
Wochenkarten sind ab Kauf 7 Tage gültig.
Tageskarten sind vom Kaufzeitpunkt bis Mitternacht des gleichen Tages gültig.
Jugendliche unter 18 Jahren angeln kostenlos.
Das Angeln ist vom ersten Samstag im März bis zum 31. Dezember erlaubt. Vom 1. Januar bis zum ersten Samstag im März gilt auf der gesamten Strecke ein absolutes Angelverbot.
Das Angeln auf Lachs und Meerforelle ist nur vom ersten Märzwochenende bis zum 30. September erlaubt.
Am ersten Märzwochenende ist Premiere und es sind ausschließlich spezielle Premierenkarten gültig.
Angeln darf zu Sportzwecken betrieben werden. Erlaubte Ausrüstung: Spinn- und Fluggerät. Im Monat März ist das Angeln nicht gestattet. Der Fischfang auf Salmoniden ist ganzjährig verboten.
Das Angeln vom Boot aus ist erlaubt, jedoch nicht im Monat März. Das Schleppangeln ist verboten, das Schleppfischen ist jedoch gestattet.
Nur ein Haken (1er, 2er oder 3er Haken) pro Köder (z.B. Wobbler dürfen nur einen 3er-Haken haben)
Enterhaken dürfen nicht verwendet werden
Der Fang von Salmoniden und Hechten ist auf maximal 2 Stück pro Tag begrenzt.
Die Mindestmaße für Lachs, Forelle und Hecht betragen 45 cm.
Hechte über 90 cm MÜSSEN wieder freigelassen werden.
Barsche, die größer als 35 cm sind, MÜSSEN freigelassen werden.
Alle laichenden gefärbten Lachse MÜSSEN freigelassen werden (unabhängig von der Jahreszeit)
Alle freigelassenen Fische (Besa) MÜSSEN freigelassen werden.
Alle Lachse müssen ab dem 1. September wieder freigegeben werden
Offenes Feuer ist nur auf dafür vorgesehenen Flächen erlaubt.
Wurmgraben am Fluss verboten.

Die Gesamtfangquote für die gesamte Rönne beträgt während der Angelsaison zwei Lachse und zwei Meerforellen.

Die Fangmeldung ist nach Beendigung des Fischfangs an einer der Kartenverkaufsstellen oder auf dem digitalen Angelschein abzugeben.
Es liegt in der Verantwortung jedes Anglers, sich über die an seinem jeweiligen Angelplatz geltenden Angelregeln zu informieren. Dies gilt sowohl für die vom Fischereirechtsinhaber festgelegten Regeln als auch für die allgemeinen Vorschriften der Provinzverwaltung.
Angelvorschriften der Kreisverwaltung

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