Die Lizenz innerhalb des Gebiets bezieht sich auf das Angeln mit Handausrüstung. Angelkarten, die persönlich sind, werden in Form einer Tageskarte für 50 SEK, einer Wochenkarte für 200 SEK und einer Jahreskarte für 500 SEK verkauft.
Jugendliche bis 16 Jahre angeln kostenlos.
Beim Trolling-Angeln ist die gleichzeitige Verwendung von 3 Angelgeräten/Ködern pro Boot begrenzt.
Maximal 10 Stück. Der Angeldon zählt zu den Handwerkzeugen.
Zugruder gelten als Handwerkzeuge, wenn der Motor eingeklappt ist oder fehlt.
Die Jahreskarte ist 365 Tage gültig.
Angelregeln Gültig ab 02.03.2020
Als Mindestmaße gelten: Zander 50 cm, Forelle 50 cm, Lachs 60 cm. Der Aal steht derzeit unter Schutz.
Maximal 3 Stück. Lachsfische dürfen pro Angelschein pro Tag gefangen werden.
Hechte über 100 cm werden zurückgegeben.
Forellen und Lachse sind im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember geschützt.
Gös ist im Zeitraum vom 15. Mai bis 30. Juni geschützt.
Für das Angeln zwischen dem 1. Januar und dem letzten Februar ist eine gültige Jahreslizenz erforderlich.
Mistkarten und Wochenkarten sind in dieser Zeit NICHT gültig
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre angeln frei unter Berücksichtigung der Regeln des Fischereiwirtschaftsgebietes
Trolling ist in den folgenden Zonen verboten:
- Von der alten Brücke in Åhus und im gesamten Hafen.
- Zwischen den Piers bei Gropahålet.
- Vom Hammarsjön-See bis zur ersten Stromleitung unterhalb der Kavrö-Brücke.
- Vom Lagerhaus in Torsebro flussabwärts bis zur Brücke über die Straße 118.
AUFMERKSAMKEIT! Gleiten mit einem Segel-/Motorboot wird mit Trolling gleichgesetzt.
Im Lagerhaus in Torsebro und in Mjöån ist das Angeln verboten.
Der Welsfang ist laut Fischereiverordnung verboten. Lassen Sie den Wels deshalb wieder frei, dokumentieren Sie den Fang aber bitte mit einer Kamera und melden Sie den Fang dem Fischereimanagementgebiet. www.nedrehelgean.se
AUFMERKSAMKEIT! Das Gleiten mit einem Segel-/Motorboot wird mit Trolling gleichgesetzt.
Das Trolling/Glindra-Angeln ist auf 3 Angelgeräte/Köder gleichzeitig pro Boot beschränkt.
Maximal 10 Stück. Der Angeldon zählt zu den Handwerkzeugen.
Zugruder gelten als Handwerkzeuge, wenn der Motor eingeklappt ist oder fehlt.
Angeln ist in Mjöån verboten.
Angelverbot im Lager in Torsebro und z.B. Aus Sicherheitsgründen ist jegliches Angeln zwischen der Steinbrücke und Knislingfiske verboten.
Der Fang von Welsen ist laut Fischereiverordnung verboten. Lassen Sie daher den Wels frei, dokumentieren Sie den Fang jedoch bitte mit einer Kamera und melden Sie den Fang dem Fischereiverwaltungsgebiet.
Vogelschutzgebiete.
I. Der gesamte östliche Arm von Helgeån von der Höhe der Burgruine Lillö (Brücke) bis zur Südspitze von Blackan und die östliche Hälfte des Flusses von der Südspitze von Blackan bis Härlövsängaledsbron. Das Angeln vom Land oder vom Boot aus ist zwischen dem 15. März und dem 15. Juli nicht gestattet (Brutvögel). Teilweise gehört es zum Naturschutzgebiet Isternäset.
II. Nordöstlich einer Linie, die von Stenholmen (südlich von Hammarslund) nach ålören (Westufer der Håslöv-Wiesen) verläuft. Das Angeln vom Land oder vom Boot aus ist zwischen dem 15. März und dem 15. Juli nicht gestattet (Brutvögel).
III . Von Ålören (Westufer Håslövs ängar) zum Vogelturm von Håslövs ängar. Das Angeln von einem Boot aus, das näher als 100 Meter vom Land entfernt ist, ist in der Zeit vom 15. März bis 15. Juli nicht gestattet (Nistvögel). Aufgrund eines Betretungsverbots im Naturschutzgebiet Håslövs ängar ist das Angeln vom Ufer aus vom 15. März bis zum 15. Juli verboten.
IV . Östlich einer Linie vom Vogelturm von Håslövs ängar zum Kirchturm in Rinkaby. Das Angeln vom Land oder vom Boot aus ist zwischen dem 15. März und dem 15. Juli verboten (Nist- und Rastvögel).
V. Auf der Westseite der Mündung des Hammarsjön, 300 Meter nordwestlich und 250 Meter in den See hinein. Das Angeln vom Land oder vom Boot aus ist zwischen dem 15. März und dem 15. Juli nicht gestattet (Brutvögel).
WIR. Die Ostseite von Helgeån von Graften bis zum Beginn des Waldes etwa 500 Meter flussabwärts. Vom 15. März bis zum 15. Juli ist das Angeln vom Land aus nicht gestattet (Brutvögel).