Storsjön (Jämtland)

  Storsjön

Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Freihandangeln
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Angeln mit Handgerät ist im gesamten Storsjön kostenlos. Unter Handgerät versteht man eine Rute, eine Vorrichtung oder ein ähnliches Gerät, das mit einem Seil und maximal 10 Haken ausgestattet ist. In privaten Gewässern ist das Handangeln vom Land und vom verankerten Boot und im Winter vom Eis aus kostenlos.

Öffentliches und privates Wasser
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Storsjön besteht zum Teil aus öffentlichem Wasser (dem sogenannten Storsjöflaket), an dem die Öffentlichkeit per Gesetz relativ weitreichende freie Fischereirechte hat, zum Teil aus privatem Wasser, das in vier Fischereischutzgebiete unterteilt ist (Storsjön-Östersunds, Storsjön-Krokoms , StorsjönÅres und Storsjön-Bergs fvo).

Angelschein
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Für das Fischen, das nicht unter das Freihandangeln fällt, muss ein Angelschein ausgestellt werden. Ein gemeinsamer Angelschein für alle Fischereischutzgebiete von Storsjön kann gelöst werden. Preise: SEK 70 / Tag, SEK 200 / Woche, SEK 600 / Jahr. Für Inhaber von Fischereirechten innerhalb ihres eigenen FVO 50 SEK / Jahr und für den gesamten See 250 SEK / Jahr.

Zulässige Ausrüstung
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Beim Angeln mit Angelschein auf Privatgewässern und beim Angeln auf öffentlichen Gewässern gelten die gemeinsamen Fanggerätevorschriften.

Es ist erlaubt zu fischen mit:

  • Down Nets, Schleppnetze, Trolling und Schleppen mit maximal 10 Ködern pro Boot.
  • Maximal 180 Meter Netze mit Boden und einer maximalen Tiefe von drei Metern.
  • Eine Langleine mit Boden und maximal 100 Haken. Die Haken dürfen nicht geschwommen werden.
  • Maximal sechs Russen oder Käfige. (Käfige beziehen sich auch auf Dosen, Hintern und ähnliche Werkzeuge).
  • Maximal 10 Ständerhaken.


Andere allgemeine Regeln

  • In Storsjön ist Netzfischen in den Zeiträumen 15. Mai – 15. Juni und 1. Dezember – 31. Dezember verboten.
  • Die Mindestgröße für Forellen beträgt 45 cm. Unterhalb der Mindestgröße gefangene Forellen müssen wieder freigelassen werden.
  • Ausstehende Geräte sind mit Name und Anschrift des Eigentümers oder Grundstücksbezeichnung zu kennzeichnen.
  • Das Fischen ist in allen Äschenbächen in der Zeit vom 15. April bis 1. Juni verboten.

Jegliches Langustenfischen ist im gesamten Storsjön verboten.







Sonderregeln in jedem Fischereischutzgebiet
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Storsjön-Åre

  • Die Fangbeschränkung für Forellen durch Schleppangeln oder Schleppnetzfischen auf maximal zwei Fische pro Tag gilt während des Zeitraums von der Eisfreigabe bis einschließlich 15. Juni zwischen Brastabron und Hallen in einer imaginären Linie zwischen Hallens ångbåtsbrygga und Hammarnäs ångbåtsbrygga.
  • Inhaber von Fischereirechten auf ihren eigenen Parzellen innerhalb des betreffenden Gebiets sind von der Beschränkung ausgenommen.

Storsjön-Berg:

  • Jegliches Fischen ist im gesamten Billstaån und in einem Umkreis von 300 Metern um die äußerste Spitze des Hafenpiers außerhalb der Mündung des Billstaån verboten. Jegliches Fischen mit Netzen ist in einem Umkreis von 300 m von der äußeren Pier der Hafenmole außerhalb der Mündung des Billstaån und südlich einer Linie von den Hütten etwa 500 m nördlich von Capri zum alten Holzlager in Galhammar verboten. Siehe Kartenpunkt 2.
  • In den Zeiträumen 15. April - 15. Juni und 1. September - 31. Oktober ist das Netzfischen außerhalb aller Bachauslässe im Umkreis von 200 m verboten.


Storsjön-Krokom und Storsjön-Östersund:

  • Jegliches Netzfischen ist innerhalb eines Gebiets verboten, das durch eine Leitung des Wasserwerks in Minnesgärde - Vallsundsbrons Verbindung nach Frösön und eine Leitung von Östersem über eine Leitung über Kycklingholmen nach Frösön begrenzt wird. Siehe Kartenpunkt 1.


Storsjön-Östersund:

  • In einem Umkreis von 200 m von der Mündung des Odensalabäcken und der Mündung des Vålbackån ist jegliche Netzfischerei verboten. Siehe Kartenpunkt 3 und 4.
  • In der Zeit vom 15. April bis 15. Juni und vom 1. September bis 31. Oktober ist das Netzfischen außerhalb aller Bachauslässe im Umkreis von 200 m verboten.


Neben den Nebenflüssen des Storsjön:

  • Angelverbot für Forellen in der Zeit vom 1. September - 31. Oktober in allen Fließgewässern bis zur ersten definitiven Wandersperre.

  • Jegliches Angeln ist das ganze Jahr über in Semsån und Odensalabäcken sowie in allen Bächen innerhalb des fvo Storsjön-Bergs verboten.


Ein ausgedruckter Fischereischein ist beim Angeln mitzuführen und kann dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorgelegt werden.

Der Fischer ist verpflichtet, sich über die jeweils geltenden Vorschriften zu informieren.

Sonstiges:

Wird abweichend von den Regelungen des jeweiligen Fischereischutzgebiets gefischt, ist das Fischereischutzgebiet oder seine Beauftragten berechtigt, eine Kontrollgebühr zu erheben. Die Gebühr kann je nach Verstoß variieren, beträgt jedoch maximal 10 % des aktuellen Preisgrundbetrags.

Fühlen Sie sich frei, https://www.ifiske.se/pdf/107/Informationsblad__kostrekommendationer_fisk_Froson__Lillsjon__2021-07.pdf herunterzuladen und zu lesen


2024-11-21 | https://www.ifiske.se/de/angelkarte-storsjon-i-jamtland.htm?rules=54 | www.ifiske.se
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